
Der Trennungsgrundsatz hat im deutschen Recht mehrere Bedeutungen. Im Verfassungsrecht beziehungsweise öffentlichen Recht bezeichnet er das Prinzip, dass Polizei und Geheimdienste organisatorisch getrennt sein müssen. Siehe auch: Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei sowie Polizeibrief. Im öffentlichen Baurecht beziehungsweise...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgrundsatz
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