
1812 wurde im Königreich Bayern mit dem Nachtragsedikt zum Adelsedikt von 1808 für Inhaber des Militär-Verdienst-Ordens und des Zivil-Verdienst-Ordens ein persönlicher Adel geschaffen (†”> Adelserwerb durch Ordensverleihung); dieser Adel wurde gemäß Art. III im Wege der Primogenitur oder mangels männlicher Nachfolgeberechtigter auch im W...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/T/Transmissionsadel/transmissionsadel.htm
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