[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Tochterrecht, des -es, plur. die -e, Gerechtsamen, welche einer Tochter als Tochter gebühren. Ingleichen collective und ohne Plural, der ganze Umfang dieser Gerechtsamen. Das Tochterrecht an einer Tochter thun, 2 Mos. 21, 9.
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