
Als Ding (auch Thing, germanisch, altnordisch und neuisländisch: Þing, dän./norw./schwed.: Ting) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Thing

In der altnordischen Mythologie die Versammlung der Asen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42078

Thing, germanisches Recht: Ding.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Thing oder Ding wird im germanischen Recht die souveräne Versammlung freie Männer zur Entscheidung aller die Gemeinschaft betreffende Fragen bezeichnet. Seit Karl dem Großen muss man das echte Ding und das gebotene Ding unterscheiden. Das echte Ding wurde dreimal im Jahr einberufen und bestand aus der Versammlung freier Männer. Es entschied...
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https://www.lexexakt.de/glossar/thing.php

Thing , s. Ding.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der germanischen und fränkischen Zeit Volksversammlung als politische Gerichts- und Heeresversammlung; das echte Thing wurde in regelmäßigen Zeitabständen abgehalten, wobei allgemeine Erscheinenspflicht bestand; anfangs achtmal, seit dem 6. Jahrhundert dreimal jährlich; gebotenes Thing, ursprünglich unregelmäßig bei Bedarf abgehalten, s....
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https://www.wissen.de//lexikon/thing
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