
Bei der Teilzeitberufsausbildung kann bei berechtigtem Interesse gemäß § 8 des Berufsbildungsgesetzes die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden. Hierzu müssen Auszubildende und Ausbildende zusammen einen Antrag stellen Es gibt zwei Modelle: Bei beiden ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung ...
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Deine wöchentliche / tägliche Ausbildungszeit kann auf Antrag verkürzt werden. Dafür muss ein wichtiger Grund wie ein eigenes Kind oder die Betreuung Angehöriger vorliegen.
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