
Eine Teilplanreife liegt vor, wenn an Bebauungsplan-Entwürfen - nach durchgeführter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - Änderungen oder Ergänzungen erfolgen sollen. In Fällen der Teilplanreife kann ein Vorhaben vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden. Die Entscheidung steht im Ermessen der Verwal...
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