
Teilklage, eine Klage, mit der nur ein Teil eines Anspruchs gerichtlich geltend gemacht wird, z. B. um das Kostenrisiko zu vermindern. Die Teilklage ist zulässig, soweit der Anspruch teilbar ist. Keine Teilklage ist die Teilungsklage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (z. B. Erbengeme...
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Von einer Teilklage spricht man, wenn der Kläger von einem Anspruch den er hat oder zu haben glaubt, nur einen Teil geltend machen will. Gibt er dies an, und behält sich die restliche Geltendmachung vor, spricht man von einer offenen Teilklage. Unterlässt er dies, und lässt nicht erkennen, dass er nur einen Teil geltend macht, spricht man von e...
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