
Angestrebt wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die so genannte `Teilhabeäquivalenz`: Grundlage der Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherungsdauer und die durchschnittliche relative Entgeltposition in der Versicherungsbiographie. Teilhabeäquivalenz bedeutet, dass (bei einer als gegeben angenommenen Vers...
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