
Untergliederung eines Schaden-/Leistungsfalls in selbständig bearbeitbare Einheiten. Jeder Teilfall kann z.B. einen (Teil-)Anspruch innerhalb des ganzen Schaden-/Leistungsfalls umfassen. Jeder Teilfall hat unabhängige Reserven und Anspruchsposten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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