Teilbau (Teilpacht). Zwischen Verpächter und Pächter einer Hofstelle wurde im HMA. häufig ein Teilbauvertrag abgeschlossen, der die Höhe der wechselseitigen Abgaben und Leistungen festlegte. Größere Getreidebauern hielten im 13. Jh. ihren Hof etwa gegen Halb- oder Drittelbau, d.h. sie schuldeten dem... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/