
Als Tatsachen werden wahrnehmbare oder feststellbare äußere oder innere Zustände oder Vorgänge bezeichnet, die in der Gegenwart oder Vergangenheit liegen. Im Prozessrecht sind Tatsachen von Rechtsansichten zu trennen. Weiterhin unterscheidet das Prozessrecht zwischen anspruchsbegründenden, anspruchsvernichtenden oder anspruchshemmenden und ans...
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Tatsachen sind wahrnehmbare oder festellbare äußere oder innere Zustände oder Vorgänge, die in der Gegenwart oder Vergangenheit liegen. Sind Tatsachen beweisbeduerftig müssen sie bewiesen werden. Vergleiche auch: • Rechtsansichten • Rechtsbegriffe • Werturteil
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