
Als Tatrichter werden die Richter der ersten beiden Instanzen bezeichnet, die nicht nur über reine Rechtsfragen sondern auch über die einem Rechtsstreit zugrundezulegenden Tatsachen entscheiden. Beispiel: A erhebt Klage gegen B, weil der B ihm die Vorfahrt genommen und daher an seinem Fahrzeug einen Sachschaden von 2.000,- Euro verursacht habe. D...
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