
können auf Seiten der ArbeitnehmerInnen nur die Gewerkschaften bzw. ein gewerkschaftlicher Dachverband sein, sofern er satzungsgemäß dazu berechtigt ist, auf der anderen Seite können einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände Tarifverträge abschließen.
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

Personengruppen, die Tarifverträge abschließen, in denen Löhne, Gehälter und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer festgelegt werden. Zu den Tarifvertragsparteien zählen die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, aber auch einzelne Arbeitgeber. Quelle: Deutsche Bundesbank Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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https://www.fit4fonds.de/Tarifvertragsparteien/
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