
Der Begriff Tarifleistung beschreibt im Rahmen der jährlichen BVV-Renteninformation die Anwartschaft (Stammrente und erworbene Überschussrente) zu einem Stichtag (der 1. Januar eines Jahres) und eine Hochrechnung der Rentenbausteine aus dem Januarbeitrag nach dem Stichtag bis zum 65. Lebensjahr.
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