
Zusammenarbeit der Gewerkschaften in Tarifbereichen mit gemeinsamer Zuständigkeit. In einigen Branchen werden die Tarifverträge traditionell von mehreren Gewerkschaften gemeinsam abgeschlossen. Aufgrund des Entstehens neuer Branchen und neuer Unternehmensstrukturen nimmt die Notwendigkeit zur Tarifkooperation zu (Tarifkonkurrenz).
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm
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