(Abk., Internet) (Telekommunikationsgesetz) ; Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen.
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Abkürzung für Telekommunikationsgesetz. Bundesgesetz, das am 01.08.1996 in Kraft trat. Es regelt die technische Seite der Telekommunikation und betrifft alle Netzbetreiber. Insbesondere sollen das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz bei Telediensten gewährleistet werden. Das Gesetz betrifft alle 'geschäftsmäß... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004
(Telekommunikationsgesetz) bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Telekommunikation und soll den Wettbewerb regulieren, die Telekommunikationsinfrastrukturen fördern und ausreichende Dienstleistungen gewährleisten. Dazu gehören: Die Interessen der Verbraucher und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Die Chancengleichheit des Wettbewerb... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42284