
Substạnzsteuern, Steuern, deren Bemessungsgrundlagen (im Gegensatz zu Ertrag- und Verkehrsteuern) an Roh- oder Reinvermögensgrößen (Substanz) und nicht am laufenden Einkommen beziehungsweise Ertrag anknüpfen, z. B. Vermögen-, Grundsteuer.
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