
Stückeverzeichnis, Aufstellung des Kreditinstituts (Kommissionär) über die für den Kunden (Kommittent) gekauften und verwahrten Wertpapiere nach Gattung, Nennbetrag, Stückzahl, Nummern oder anderen Merkmalen (§§ 18 ff. Depotgesetz). Mit Absendung des Stückeverzeichnisses geht das Wertpapiereigentu...
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