
Störer ist ein Rechtsbegriff, der vorwiegend im Verwaltungsrecht und im Sachenrecht angewendet wird. == Verwaltungsrecht == Störer im Sinne des Verwaltungs- bzw. Polizeirechts sind Personen, die für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Gegen diese Beeinträchtigung wird mit Mitteln der Gefahrenabw...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Störer
[Werbung] - Ein Störer ist ein grafisches Element, das sich deutlich von seiner Umgebung abhebt und somit den harmonischen Gesamteindruck „stört“. Der Störer soll die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen und so zur Wahrnehmung der darin enthaltenen Information führen. Ein weiteres Ziel kann die Animierung ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Störer_(Werbung)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Störer, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Störerinn. 1. Ein Pfuscher, (S. das vorige) 2. Eine Person, welche die Fortdauer einer Sache auf eine unerlaubte oder doch unangenehme Art unterbricht. Der Friedensstörer, im gemeinen Leben Störefried: Das Laster ist - - der Störer der A...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3094

Wenn Wettbewerbsverstöße begangen wurden, beginnt die Suche nach denjenigen, die man hierfür in Haftung nehmen kann. Neben dem eigentlichen Verletzer kann jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er durch sein Tun oder Unterlassen einen Wettbewerbsverstoß begeht. Deshalb kann man auch dann g...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Wenn Wettbewerbsverstöße begangen wurden, beginnt die Suche nach denjenigen, die man hierfür in Haftung nehmen kann. Neben dem eigentlichen Verletzer kann jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er durch sein Tun oder Unterlassen einen Wettbewerbsverstoß begeht. Deshalb kann man auch dann g...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Störer, Familiennamenforschung: Standesname zu mittelhochdeutsch stŠ“rà ¦re »der unbefugt ein Handwerk treibt; Handwerker, der in fremden Häusern gegen Kost und Tagelohn arbeitet«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im Zivilrecht wird mit Störer jemand bezeichnet, der ein Recht eines anderen in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung beeinträchtigt. Z.B. spricht § 1004 BGB von einem Störer, bei jemanden der das Eigentum eines anderen in anderer Weise beeinträchtigt. Beispiel 1: Störer im Sinne von § 1004 BGB ist z.B., wer ein fremdes Grund...
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https://www.lexexakt.de/glossar/stoererzivil.php
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