
Während eines regulären Streiks haben die Streikenden keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. An organisierte Beschäftigte wird Streikunterstützung durch die zuständige Gewerkschaft gezahlt. Sie beträgt im Schnitt zwei Drittel des Bruttoeinkommens. Bei Warnstreiks wird keine Streikunterstützung gezahlt.
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm
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