[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Strandbediente, des -n, plur. die -n, in Preußen, obrigkeitliche Bediente, welche die Aufsicht über die Einsammlung des von der See an den Strand geworfenen Bernsteines haben; wohin z. B. die Strandreiter gehören.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3186
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