
Die Strafvereitelung (vom englischen obstruction of justice auch oft fälschlich als Behinderung der Justiz bezeichnet) ist nach deutschem Strafrecht, wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Sie ist geregelt in {§|258|StGB|dejure} StGB. Strafbar ist danach die absichtliche oder wissentliche Vereitelung d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

ist die Verhinderung der Bestrafung eines Straftäters.Ebert, U., Die Strafvereitelung, ZRG GA 110 (1993), 1 ; Wolff, B., Begünstigung, Strafvereitelung und Hehlerei, 2002
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Strafver
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