
Zu den Straftaten gegen ausländische Staaten zählen der Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 StGB), Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) und die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB). Diese Straftaten werden aber gemäß § 104a StGB nur v...
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