
Von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung spricht man, wenn das Gericht von der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe absieht. Das ist bei zeitigen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des St...
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Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe, als Strafaussetzung zur Bewährung im gerichtlichen Strafurteil zulässig nach §§ 56 StGB bei Freiheitsstrafe, Jugendstrafe und Arrest. Grundgedanke ist, dem Täter Gelegenheit zu geben, sich durch straffreies Verhalten nach der Tat die Str...
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