
Klausel in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute , wonach das Kreditinstitut berechtigt ist, bestimmte Gutschrift en durch entsprechende Gegenbuchung zu stornieren (Stornierung von Buchungen). Erfolgte die Gutschrift aufgrund fehlerhafter Überweisung , besteht die Stornomöglichkeit nach Nr. 8 I AGB Banken wie auch der AGB Sp......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/stornoklausel/stornoklausel.htm
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