
(Vertretung) ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter) für eine andere (Vertretenen ). Die S. kann mittelbar oder unmittelbar erfolgen. Das römische Recht schließt die S. aus, kennt aber in der Rechtswirklichkeit andere Wege, um die Ziele der S. zu erreichen (z. B. peculium des Sklaven). Im Mittelalter entwickelt sich die S. ...
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liegt vor bei Abgabe einer Willenserklärung (aktive St.) oder deren Empfang (passive St.) für einen anderen in dessen Namen. Voraussetzung ist also ein eigenverantwortliches, unmittelbares Handeln in fremdem Namen und eine entsprechende Vertretungsmacht (s.u.); die im Namen des Vertretenen abgegeben...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Stellvertretung.htm

Stellvertretung ist die Abgabe oder der Empfang einer Willenserklärung für einen anderen in dessen Namen, beruhend auf Vertrag oder Gesetz. Voraussetzung ist also eigenverantwortliches Handeln in fremdem Namen und die entsprechende Vertretungsmacht. Die im Namen des Vertretenen abgeg...
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Bei der Stellvertretung übernimmt ein Vertreter das rechtsgeschäftliche Handeln für einen Vertretenen (§§ 164 ff. BGB). Voraussetzung ist neben der Zulässigkeit der Stellvertretung und dem Vertretungswillen des Vertreters, dass der Vertretende dem Vertreter eine Vertretungsmacht erteilt hat. Hat der Vertreter keine Vertretungsmacht (sogenannt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Stellvertretung, Vertretung, das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (des Stellvertreters oder, kurz, des Vertreters) im Namen und für Rechnung eines anderen (des Vertretenen). Von aktiver Stellvertretung spricht man, wenn mit rechtsgeschäftlicher Wirkung Willenserklärungen für den Vertretenen ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Stellvertretung spricht man, wenn eine Person (Vertretener) eine Willenserklärung nicht selbst fasst und abgibt, sondern einen Dritten (=Vertreter) sowohl mit der Willensbildung als auch mit der Abgabe beauftragt. Die Willenserklärungen des Vertreters werden dem Vertretenen zugerechnet, d.h. sie wirken für und gegen den Vertretenen, § 164 A...
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https://www.lexexakt.de/glossar/stellvertretung.php

Stellvertretung , das Rechtsverhältnis, in welchem eine Person die Geschäfte einer andern ausführt, sei es, daß es sich dabei um einzelne Geschäfte, sei es, daß es sich um eine Summe von Geschäften handelt. Im
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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