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Stangenrecht

Stangenrecht Logo #42000 Stangenrecht ist ein Rechtsbegriff aus dem Mittelalter. Er bezeichnet das ursprünglich dem König vorbehaltene Recht, mittels einer langen Stange die Freihaltung wichtiger Fernstraßen („Hoher Straßen“) prüfen zu lassen. Hindernisse wie Gebäude oder Gebäudeteile, welche die Stange berührten und somit die Straße verengten, waren abzurei
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Stangenrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stangenrecht, des -es, plur. inus. in einigen Gegenden, zum Beyspiel im Hennebergischen, das Recht, d. i. dem Schuldner abgepfändeten Dinge öffentlich an die Meistbiethenden zu verkaufen, im Oberd. das Gantrecht; vermuthlich als eine buchstäbliche Übersetzung des Latein. Jus Subhastat...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2268

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Stangenrecht Logo #42173Stangenrecht. Der städt. Bauordnung unterlag auch die ûberwachung einer bestimmten Mindestbreite der Gassen. Dazu wurden die Gassen mit einer quergehaltenen Messstange abgeschritten. Wo die Stange anstieß - etwa an vorgebauten Lauben und Erkern oder an überdachten Kellerabgängen - wurde sofortige ...
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