
S. (auch Personenverbandsstaat) bezeichnet einen Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Führers (Fürsten etc.) auf eine bestimmte Personengruppe (Stamm, Sippe etc.) richtet, ggf. auch unabhängig davon, welches Gebiet der Personenverband besiedelt. Ggt.: Territorialstaat
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