Stammaktien verbriefen dem Anteilseigner die vom Aktiengesetz vorgesehenen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Gegensatz: Vorzugsaktien. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101
Sie verbriefen die gewöhnlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Aktionärsrechte. Gegensatz: > Vorzugsaktien Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133
Sie verbriefen die gewöhnlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Aktionärsrechte. Gegensatz: Vorzugsaktien Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Stammaktien sind Aktien, die dem Inhaber einen Anspruch auf Dividende der Gewinne eines Unternehmens geben, nachdem die Inhaber von Vorzugsaktien ihre Dividendenzahlung erhalten haben... Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/4566/stammaktien/
Stammaktien sind die Grundform der Aktie in Deutschland. Sie verbriefen dem Inhaber ein Miteigentum an einer Aktiengesellschaft sowie die normalen, im Aktiengesetz festgelegten Rechte und Pflichten. Hierzu gehört das Stimmrecht in der Hauptversammlung , ein Bezugsrecht bei der Ausgabe von jungen Aktien sowie die Pflicht zur Leistung der Einl... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/stammaktien/stammaktien.htm