
Als Stadtrichter (lateinisch: praetor urbanus) bezeichnete man den mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Leiter eines Stadtgerichts in der Zeit, als in der untersten Instanz Justiz und Verwaltung noch nicht getrennt waren. In der Anfangszeit der Städte setzte der Stadtherr einen Schultheiß ein, der dort die niedere Gerichtsbarkeit in seinem ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrichter
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stadtrichter, des -s, plur. ut nom. sing derjenige, welcher in einem Stadtgerichte als Richter den Vorsitz führet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2088
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