
Ein Stadtrat ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien das zur Gemeindevertretung in Städten berufene Kollegialorgan bzw. das Mitglied eines solchen Organs. Wenn es um das Kollegialorgan geht, ist in Österreich mancher Stadtrat als Stadtsenat bezeichnet, in der Schweiz ist gelegentlich zwischen kleinem und großem Stadtrat zu unte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrat

S. bezeichnet die (nach Art. 28 Abs. 1 GG und den Kommunalverfassungen der Länder) gewählte Volksvertretung in den Städten (auch Stadtverordnetenversammlung bzw. Rat).
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Stadtrat, 1) die Gemeindevertretung in den Städten (Gemeinde); 2) das einzelne Mitglied dieses Kollegiums.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Stadtrat , städtische Kollegialbehörde, welcher die Verwaltung der städtischen Angelegenheiten obliegt. Das vollziehende Organ ihrer Beschlüsse ist der Magistrat (Bürgermeisteramt). Mitunter wird aber auch der letztere S. genannt und für die Mitglieder desselben die Bezeichnung "Stadträte" (Magistratsräte) gebraucht. Vgl. Stadt, S...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Gemeinderecht der Städte der Bundesrepublik Deutschland: 1. Name der Gemeindevertretung als vom Volk gewähltes Beschlussorgan; 2. Bezeichnung für das einzelne Mitglied des Stadtrats.
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https://www.wissen.de//lexikon/stadtrat
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