
Stadtherrschaft. Seit dem 9. Jh. bestand das Marktfriedens-Regal, aufgrund dessen der König Garant des Marktfriedens und oberster Stadtherr war. (Aus dem Marktrecht und dem Kaufmannsrecht entstand später das Stadtrecht.) In seinem Namen amtete zunächst der königliche Graf als Stadtherr. Durch ...
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