[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Staatsrath, des -es, plur. die -räthe. 1 Ein Collegium, welches die Angelegenheiten eines Staates verwaltet, und zu welchem die Staatskanzelley gehöret. In manchen Staaten, z. B. zu Wien ist es ein Raths-Collegium, welches nur die innern Geschäfte eines Staats verwaltet In andern Staat...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2002
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