
Eine Staatskanzlei ist im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten die Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt. == Deutschland == In den meisten Ländern Deutschlands ist die Staatskanzlei (auch Senatskanzlei oder Staatsministerium) Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Bea...
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Staatskanzlei, in den meisten deutschen Bundesländern Bezeichnung für das Büro des Ministerpräsidenten; in der Schweiz die der Bundeskanzlei entsprechende Kantonsbehörde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Staatskanzlei ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte. Zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehört auch die Koordination der Bundes- und Europaangelegenheiten.
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Mit Staatskanzlei wird in den Ländern die dem Ministerpräsidenten zugeordnete Verwaltung bezeichnet, sie ist das Führungsinstrument des jeweiligen Ministerpräsidenten und führt die laufende Geschäfte der Landesregierung. Aufgebaut ist sie wie ein Ministerium.
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