
ist die Haftung des Staates für den durch staatliches Verhalten entstandenen Schaden. Sie beruht auf der bereits im 18. Jh. allgemein anerkannten Haftung des Beamten für eine Verletzung seiner Amtspflichten und der Haftung des Staates als juristischer Person für ein Verhalten seiner Organe. Nach der Mandatstheorie kann dabei wegen Überschreitun...
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Staatshaftung: Staatshaftung: Schema der unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen und Folgen Staatshaftung, Amtshaftung, die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden, die Amtswalter (Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst) in Ausübung ihres Amtes bei einem Dritten verursachen. D...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Haftung des Staats (Bund, Land) oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Kreis, Gemeinde) für schuldhafte Amtspflichtverletzungen, die einer ihrer Amtsträger ( Beamte im haftungsrechtlichen Sinn) Dritten gegenüber in Ausübung des ihm übertragenen öffentlichen Amts begangen hat (Art. 34 GG). Die Staatshaftung tri...
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https://www.wissen.de//lexikon/staatshaftung
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