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Staatsgewalt

Staatsgewalt Logo #42000 Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten. == Staatsgewalt als „Hoheitsgewalt“ nach dem Völkerrecht == Die Staatsgewalt, d...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt

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Staatsgewalt Logo #40035S. bezeichnet die auf eigenem Recht beruhende Herrschaftsmacht, über die ein Staat bezogen auf das eigene Staatsgebiet (Gebietsmacht) und auf die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit) verfügt. Zu unterscheiden sind 1) die Institutionen der S. (Legislative, Exekutive, Rechtsprechende Gewalt) und 2) das Gewaltmonopol, das ausschließlich dem ...
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

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Staatsgewalt Logo #42134Staatsgewalt, Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und die auf ihm befindlichen Personen (Gebietshoheit) sowie über die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit). Die Staatsgewalt ist wesentliches Merkmal des Staates (Souveränität). Mithilfe der Staatsgewalt setzt der Staat die geltende Re...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Staatsgewalt Logo #42295Staatsgewalt , s. Staat, S. 195.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Staatsgewalt Logo #42871die Zusammenfassung der dem Staat zukommenden Befugnisse und der Mittel zu ihrer Verwirklichung in den Formen der Verfassunggebung, Gesetzgebung und sonstiger Rechtsetzung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Volksvertretung, die auch die Befolgung überwacht (insofern „Exekuti...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/staatsgewalt
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