
Der Staatsdienst ist ein Sammelbegriff für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Dazu zählen u. a. Justiz, Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr sowie auch das Schulwesen. Neben den Beamten, Richtern und Soldaten sind auch Arbeitnehmer (ehem. Arbeiter und Angestellte) im Staatsdienst tätig. Die Bezeichnung Staatsdienst ist jedoch ehe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsdienst

Staatsdienst, der Teil des öffentlichen Dienstes, der der Wahrnehmung primär staatlicher Aufgaben dient, besonders durch Beamte und Soldaten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Staatsdienst , derjenige Dienst, der auf einem besondern, von der Staatsgewalt ausgehenden Auftrag beruht und den Beauftragten zur Verwaltung bestimmter Staatsangelegenheiten anweist. Hiernach schließt man vom S. jeden Dienst aus, worin nur die Erfüllung einer allgemeinen Bürgerpflicht liegt; ferner jeden Dienst, der, wenn auch zu seiner Ausübu...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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