[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben. 1 Ein heftiges von gewaltsamer Bewegung herrührendes Getöse machen, welches dem Laute dieses Zeitwortes gleicht. An die Thür stürmen, mit Gewalt anpochen. In das Zimmer hinein stürmen, mit ...
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