
Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis für Musiker für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden. Die Grundlage für die Spielerlaubnis war die Anordnung über die Befugnis zur Ausübung von Unterhaltungs- und Tanzmusik vom 27. März 1953. Sie ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Spielerlaubnis
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