
Bezeichnung für Aktien , bei deren Erwerb die Verpflichtung übernommen wird, sie bis zu einem bestimmten Termin zu behalten. Eine solche Vereinbarung erfolgt beispielsweise zuweilen bei der Ausgabe neuer Aktien , wenn den alten Aktionär en kein Bezugsrecht eingeräumt wird, sondern die Aktien von interessierter Seite übernommen werden.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sperraktien/sperraktien.htm
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