
Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Das Sozialgerichtsgesetz qualifiziert die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte, die von den Verwaltungsbehörden unabhängig sind. Der Instanzenzug ist dreigliedrig. Erstinstanzlich sind regelmäßig ...
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