
Institute, die das Sortengeschäft betreiben, haben zusätzl. zum Monatsausweis anzugeben: 1. Firma und Sitz der Unternehmen , die sie innerhalb des Berichtszeitraums im Rahmen der Durchführung des Sortengeschäft es eingeschaltet haben. 2. Sortenbestand, aufgegliedert nach einzelnen Währung en, am letzten Kalendertag jedes Monats zum Geschäfts....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sortengeschaeftsanzeigen/sortenges
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