
Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen des Bundes, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden. Diese Sondervermögen sind zwar Teil des Bundesvermögens, besitzen jedoch einen eigenen Haushalt. Sondervermögen sind: Gesetzliche Grundlage ist {§|48|hgrg|juris} Gesetz über die Grundsätze ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sondervermögen_des_Bundes

Mit Sondervermögen des Bundes wird eine staatliche Vermögensmasse bezeichnet, die zwar organisatorisch verselbständigt ist und über einen eigenen Haushalt verfügt aber keine eigene juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit darstellt. Beispiel: Die Deutsche Bundespost war ein Sondervermögen des Bundes.
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https://www.lexexakt.de/glossar/sondervermoegen.php
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