
Von einer Sonderverbindung spricht man bei einer Beziehung zwischen mindestens zwei Personen die zur Entstehung von Treue- und Schutzpflichten aus §§ 241, 242 BGB führt. Wie Sonderverbindungen zu begründen und zu definieren sind, ist in der Literatur umstritten (Vgl. Dauner/Lieb/Langen-Peter § 241 BGB Rn. 25ff). Vereinfacht zusammgenfasst hand...
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https://www.lexexakt.de/glossar/sonderverbindung.php
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