
Glaube ist das Vertrauen auf die Richtigkeit eines Anscheins. Im römischen Recht (D. 50, 17, 54) gilt der Grundsatz (lat.) nemo plus iuris transferre potest quam ipse haberet (niemand kann mehr Rechte übertragen als er hat), so dass nur der wahre Berechtigte ein Recht übertragen kann. Demgegenüber schützen hochmittelalterliche Quellen den Erwe...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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