[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Sonderleute, sing. inus. in einigen Gegenden Westphalens, unangesessene leibeigene Leute, welche daher nur in Ansehung ihrer Personen leibeigen sind; zum Unterschiede von den Hofhörigen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_1_1064