
Von Sondereigentum an Wohnungen spricht man, wenn mehrere Wohnungen in einem Haus selbständig eigentumsfähig sind (sog. Eigentumswohnungen). Grundsätzlich ist eine Wohnung wesentlicher Bestandteil eines Hauses und als solcher nicht selbständig eigentumsfähig (§§ 93, 94 BGB). D.h. grundsätzlich ist es nicht möglich, dass in einem Haus dem B...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/sondereigentum.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.