Sonderbedarf Bedeutung

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Sonderbedarf

Sonderbedarf Logo #42834Mit Sonderbedarf wird im Unterhaltsrecht ein unregelmäßig außergewöhnlich hoher Lebensbedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB) bezeichnet. Davon ist der regelmäßige Mehrbedarf abzugrenzen. Bezüglich des Kindesunterhalts ist dies vor allem ein Bedarf der nicht in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist (z.B. pädagogisch angezeigte Nachhilfest...
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