Sitzungshaftbefehl Bedeutung

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Sitzungshaftbefehl

Sitzungshaftbefehl Logo #42834Mit Sitzungshaftbefehl wird ein Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO bezeichnet. Der Sitzungshaftbefehl wird erlassen, wenn ein Angeklagter unentschuldigt nicht erscheint. Siehe auch unter Angeklagter erscheint nicht.
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