
Mit Sitzungshaftbefehl wird ein Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO bezeichnet. Der Sitzungshaftbefehl wird erlassen, wenn ein Angeklagter unentschuldigt nicht erscheint. Siehe auch unter Angeklagter erscheint nicht.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/sitzungshaftbefehl.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.