[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. aus dem Lat signare. Es ist besonders in den Kanzelleyen üblich, eine Schrift mit seinem Nahmenszuge, seiner Chiffre, den Anfangsbuchstaben seines Nahmens oder einem andern willkührlichen Zeichen unterzeichnen; zum Unterschiede von dem vollständigern unterschreiben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_730
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